B196 / "Schlüsselzahl 196" zu Klasse B
Krafträder (bis 125 ccm)
Hubraum bis zu 125 cm³
Motorleistung bis max 11 kW/15 PS
Voraussetzung:
Mindestalter: 25 Jahre
mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
(Pkw-Führerschein)
Ausbildung B196:
- mind. 4 Theorieeinheiten a 90 Min.
- mind. 5 fahrpraktische Einheiten a 90Min.
(keine Prüfung erforderlich)
Gerne bieten wir Ihnen über die Pflichtstunden hinaus weitere Unterrichtseinheiten an, so dass Sie sich mit Ihrem Zweirad sicher im Straßenverkehr bewegen können.
(kein Aufstieg von B196 in die Klasse A2 möglich)
(B196 ist keine Führerscheinklasse)
(Regelung zum Führeren eines Kraftrads gem. B196 gilt ausschließlich nur in Deutschland)